Studentische Selbstverwaltung
An der Hochschule der Deutschen Bundesbank bilden alle Studierenden, die sich in der Zeit ihrer Fachstudien an der Hochschule befinden, die Studierendenschaft. Sie kümmert sich um die persönlichen und sozialen Anliegen der Studierenden sowie um die Förderung ihrer kulturellen und sportlichen Interessen.
In einer eigenen Satzung legen die Studierenden fest, welche Aufgaben die Studierendenschaft übernehmen soll. Die Studierendenschaft kann durch Organe wie die Vollversammlung und den Fachschaftsrat Empfehlungen oder Anträge an verschiedene Stellen der Hochschule richten. Dabei wird stets eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Studierenden und der Leitung der Hochschule gepflegt.
Einmal im Jahr wählen alle Studierenden – also auch diejenigen, die sich zum Zeitpunkt der Wahl in der Praxisphase befinden – ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Senat der Hochschule. In diesem Gremium sind die Studierenden mit zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern repräsentiert. Der Senat entscheidet über wesentliche Grundlagen des Studiums.