Virtueller Vortrag der BIZ über die Abwicklung von Banken in der Bankenunion

Virtueller Vortrag über Bankenabwicklungen

Rastko Vrbaski, Senior Advisor beim Financial Stability Institute (FSI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, hat Anfang November 2020 einen virtuellen Vortrag zum Thema Bank Failure Management in der Europäischen Bankenunion gehalten. Der Vortrag fügt sich in die aktuelle Evaluierung der Too big to fail-Regulierung durch das Financial Stability Board ein, an der die Deutsche Bundesbank federführend beteiligt ist.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie sind derzeit noch schwer abzuschätzen. Wenngleich die Krise diesmal nicht von der Finanzindustrie ausgeht, befürchten manche Beobachter nicht unwesentliche Auswirkungen auf die Bankenlandschaft. Bei allen Verbesserungen, die in den vergangenen Jahren zur Stärkung des Finanzsektors erreicht wurden, ist die Bankenunion indes weiterhin nicht vollendet: Nach wie vor stellt es die zuständigen Behörden vor Herausforderungen, scheiternde Banken ohne Steuermittel abzuwickeln.

Vor diesem Hintergrund hat Vrbaski gemeinsam mit Fernando Restoy und Ruth Walters in einem FSI Occasional Paper (No 15 vom 9. Juli 2020) Reformvorschläge formuliert, die er an diesem Abend einem interessierten Fachpublikum und Studierenden der Hochschule vorstellte

Der Vortrag bot Anlass für eine angeregte Diskussion, in der Vrbaski seine Thesen mit Experten aus den Zentralbereichen Bankenaufsicht und Finanzstabilität der Bundesbank, der Abwicklungsabteilung der Bafin sowie mit Professoren und Studierenden der Hochschule erörterte. Im Hinblick auf Banken mittlerer Größe standen Inkonsistenzen zwischen nationalen Insolvenzregimen und vereinheitlichtem Abwicklungsregelwerk im Vordergrund. Erwogen wurde auch der Nutzen eines umfassenden Einlegerprivilegs in der Insolvenz sowie flankierende institutionelle Anpassungen. Professor Urs Lendermann, der den Abend moderierte, hob in seinem abschließenden Fazit das Spannungsverhältnis zwischen ordnungspolitischen Prinzipien und pragmatischen Abwicklungsansätzen hervor, das bei den Marktteilnehmern zumindest zu einer konstruktiven Ambivalenz über die Abwicklungsfähigkeit von Banken führen sollte.