3. Fachtagung zur Regulierung von Wertpapierinstituten in der Kapitalmarktunion ©Andreas Reeg

Prinzipien statt Checklisten 3. Fachtagung zur Regulierung von Wertpapierinstituten in der Kapitalmarktunion

Einmal ist Zufall. Zweimal ist Tradition. Und dreimal ist Brauchtum. Diese rheinische Weisheit gab Bundesbankvorstand Lutz Lienenkämper den Gästen der dritten Fachtagung zur Regulierung von Wertpapierinstituten mit auf den Weg. Zuvor hatte Dolores zur Strassen die Gäste im Kuppelsaal der Hauptverwaltung in Hessen begrüßt. Wie im Vorjahr gab es deutlich mehr Anmeldungen als Plätze. Das Tagungskonzept hat sich bewährt: Zuerst ging es um die europäische Regulierung von Wertpapierinstituten, dann um die deutsche Umsetzung und zuletzt um Querschnittsthemen. Auf den drei Panels kamen Fachleute aus Wissenschaft, Aufsicht und Praxis zu Wort.

„Ein Wertpapierinstitut ist keine kleine Bank“

3. Fachtagung zur Regulierung von Wertpapierinstituten in der Kapitalmarktunion ©Andreas Reeg
Lutz Lienenkämper bei der 3. Fachtagung zur Regulierung von Wertpapierinstituten in der Kapitalmarktunion

Im Mittelpunkt stand das neue Rundschreiben der BaFin zum Risikomanagement. Ab dem 1. Januar 2027 gelten damit erstmals eigene Anforderungen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute (WpI-MaRisk). Bisher fanden auf sie die für Banken geltenden Regeln sinngemäße Anwendung. Lienenkämper begrüßte den Schritt: Ein Wertpapierinstitut ist keine kleine Bank. Es braucht einen Rahmen, der seinem eigenen Geschäft gerecht wird. Lienenkämper betonte, dass gleiche Regeln allein nicht reichen. Es brauche auch eine gemeinsame Aufsichtpraxis in Europa. Zugleich hob er hervor, wie eng Bildung und Regulierung zusammenhängen. An der Hochschule der Deutschen Bundesbank, die in Lienenkämpers Zuständigkeitsbereich fällt, werden künftige Aufseherinnen und Aufseher von Bundesbank und BaFin ausgebildet. Die neuen prinzipienorientierte Regeln verlangen von ihnen im besonderen Maße Urteilskraft. Daher schloss Lienenkämper mit dem Rat: Fragen Sie nach, und widersprechen Sie, wo Sie gute Gründe haben. Aus dieser Haltung entsteht gute Aufsicht.

Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht der BaFin, stellte die neuen Anforderungen im Detail vor. Nach seinen Worten beruhen sie auf zwei Grundsätzen, nämlich dem Proportionalitätsgedanken und der Prinzipienorientierung. Künftig gelte also eher Maßkonfektion statt Massenware und Wirksamkeit statt Checkliste, sagte Pötzsch. Dieses Mehr an Freiheit bedeute aber auch mehr Verantwortung für die Institute, die Wirtschaftsprüfer und die Aufsicht. Im Anschluss schilderten Fachleute aus der Praxis, was die neuen Regeln für mittlere und kleine Institute bedeuten. Aus wissenschaftlicher Sicht stellte sich schließlich die Frage, wie Simplification im europäischen und nationalen Aufsichtsrecht gelingen kann.

Evolution statt Revolution

3. Fachtagung zur Regulierung von Wertpapierinstituten in der Kapitalmarktunion ©Andreas Reeg
Panel bei der 3. Fachtagung zur Regulierung von Wertpapierinstituten in der Kapitalmarktunion

Zu europäischen Themen diskutierten Vertreter der französischen und der luxemburgischen Aufsicht, der Europäischen Kommission und der Bundesbank. Im Vordergrund stand die geplante Überarbeitung des europäischen Rahmens für Wertpapierfirmen (IFR/IFD). Die Kommission hat für das Frühjahr 2027 Legislativvorschläge angekündigt. Karlheinz Walch, Leiter des Generaldirektorats Finanzaufsicht der Bundesbank, sagte dazu, sie sollten eine Evolution und keine Revolution sein.

Kryptowerte, ESG und der Blick in die Lehre

Im abschließenden Panel ging es um Kryptowerte-Dienstleistungen nach der europäischen MiCA‑Verordnung. Wertpapierinstitute dürfen solche Dienstleistungen anbieten, wenn sie die Tätigkeit bei der Aufsicht anzeigen. Fachleute aus Aufsicht und Unternehmen zeigten, welche Fragen sich vor allem bei der Verwahrung stellen: Wer hat Zugriff auf die Kryptowerte? Und wie sind die Bestände der Kunden geschützt? Schließlich ging es um das Thema Nachhaltigkeit (ESG) im Aufsichtsrecht. Für die Institute gelten dabei mehrere Pflichten nebeneinander. Sie müssen Nachhaltigkeitsrisiken steuern, in der Beratung die Wünsche ihrer Kunden zur Nachhaltigkeit berücksichtigen und Informationen offenlegen. Die Diskussion drehte sich daraufhin um Konsistenz- und Proportionalitätsfragen.

Ausrichter der Tagung waren Professor Ulrich Schroeter von der Universität Basel, Heinrich Nemeczek von Scalable Capital, und Urs Lendermann, Professor an der Hochschule der Deutschen Bundesbank. Gemeinsam haben sie einen Kommentar zum Wertpapierinstitutsgesetz veröffentlicht, aus dem die Tagungsreihe hervorgegangen ist.